Wechselkennzeichen: Kosten und Informationen

Wechselkennzeichen sind eine noch recht neue Möglichkeit, zwei Pkws mit dem gleichen Kennzeichen zu nutzen. Diese Regelung trat zum 1. Juli 2012 in Kraft und wurde von manchen Autofahrern und Automobilverbänden mit großer Hoffnung erwartet. Hintergrund war unter anderem die Vermutung, dass die Kfz-Steuer dafür günstiger wird. Zumindest diese Erleichterung ist nicht eingetreten.

Wir erläutern Dir an dieser Stelle die Besonderheiten und Rahmenbedingungen für die Benutzung eines Wechselkennzeichens. Als Experte für Aluschilder und 3D-Kennzeichen ist uns bewusst, wie wichtig Flexibilität im Alltag ist. Mit Wechselkennzeichen wird dem Halter ein Stück Wahlfreiheit für seine Fahrzeuge zugestanden.

Wie sind Wechselkennzeichen aufgebaut?

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen. Komplett ist es immer nur an einem Fahrzeug montiert. An jedem der beiden Fahrzeuge befindet sich jeweils am rechten Kennzeichenrand ein kurzer Teil des Nummernschildes samt HU/AU-Prüfplakette. Der gemeinsame vordere und viel größere Teil des Kennzeichens ist mit der Zulassungsplakette versehen. Dieser Abschnitt wird je nach Bedarf an das aktive Kennzeichen montiert, welches dann regulär gefahren werden darf.

Das Fahrzeug, das gerade nicht genutzt wird, darf auf öffentlichen Straßen und Plätzen weder geparkt noch gefahren werden. Es ist allerdings als Auto erkennbar, das für ein Wechselkennzeichen vorgesehen ist. In kleiner Schrift ist der gemeinsame Kennzeichenteil auch auf dem nicht aktiven Wagen einsehbar. Übrigens gilt die Option für Wechselkennzeichen nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder, aber gleich mehr zu den erlaubten und verbotenen Fahrzeugen.

Das Wechselkennzeichen ist entweder einzeilig oder zweizeilig. Letztere Variante wird nur in den normalen Abmessungen zugelassen, eine kurze Variante ist hierbei nicht realisierbar. Damit entfällt für die Fahrzeuge, die für ein Wechselkennzeichen vorgesehen sind, die Option sehr kurzer Kennzeichen.

Welche Kfz dürfen mit Wechselkennzeichen genutzt werden?

Die Nutzung von Wechselkennzeichen ist nicht für jede Fahrzeugklasse oder -art vorgesehen. Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen und rote Händlerkennzeichen sind von dieser Möglichkeit ausgenommen. Alle übrigen Fahrzeuge müssen sich im Rahmen bestimmter Vorgaben befinden und vor allem müssen die beiden betreffenden Kfz sich in der Klasse gleichen.

Du kannst folgende Klassen mit einem Wechselkennzeichen ausstatten:

  • O1,
  • L
  • und M1.

In der Klasse O1 werden Anhänger bis zu einem Leergewicht von 0,75 t zusammengefasst. Die Klasse L umfasst Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Gewicht bis 550 kg. Sollte es sich dabei um E-Fahrzeuge handeln, wird die Elektrobatterie nicht zum Gewicht gezählt. Die Klasse M1 schließlich umfasst alle Pkws bis zu einer Sitzanzahl von acht Personen, ohne Fahrer.

Wie bereits erwähnt, sind auch E-Autos und damit E-Kennzeichen erlaubt. Sogar Oldtimer mit H-Kennzeichen können verwendet werden. Eine Kombination aus einem Pkw und einem Motorrad ist hingegen nicht möglich. Außerdem sind Wechselkennzeichen auf zwei verschiedene Fahrzeuge beschränkt. Eine besondere Dopplung ist die Verwendung eines Wechselkennzeichens an einem Pkw oder wahlweise einem Wohnmobil. So kannst Du saisonal das Wohnmobil mit dem Kennzeichen im Urlaub nutzen, während Dein Wagen zu Hause in der Garage steht. Während der restlichen Zeit des Jahres nutzt Du Dein Auto wie üblich mit dem Nummernschild.

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