Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung - Fallbeispiele

Wer sich für ein neues Auto interessiert, muss auch an die Kfz-Versicherung denken. Deren Abschluss ist bei einer Kfz-Zulassung vorgeschrieben. Was, wenn Halter mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden sind? An diesem Punkt gibt es nur wenig Spielraum.

Eine Möglichkeit: die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres. In bestimmten Situationen gibt es auch noch ein Sonderkündigungsrecht. Dieser Joker kann zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung aus dem Ärmel gezogen werden.

kfz-versicherung
Abbildung 1: Es gibt durchaus Möglichkeiten, auch vor der Zeit aus dem Vertrag für die eigene Kfz-Versicherung herauszukommen. Doch wann gilt das Sonderkündigungsrecht und was ist dabei zu beachten? Bildquelle: Erik Mclean / pexels.com

Fall 1: Kfz-Verkauf und Halterwechsel

Das Sonderkündigungsrecht bietet die Gelegenheit, die Versicherung zu wechseln – auch abseits des ordentlichen Kündigungsrechts. Was viele Halter nicht wissen: Sobald ein Gebrauchtwagen privat verkauft wird, geht die Kfz-Versicherung (bei der es sich um eine der wenigen Pflichtversicherungen handelt) auf den Käufer über. Als neuer Halter obliegt es diesem, den Vertrag weiterzuführen oder sich für eine neue Versicherung zu entscheiden. Für eine Neuanmeldung wird zumindest eine Kfz-Haftpflicht benötigt, da bei der Zulassungsstelle die evB-nummer abgefragt wird, die die Versicherung vergibt und übermittelt.

Beim Halterwechsel handelt es sich um einen von drei Fällen, in denen ein besonderes Kündigungsrecht gilt. Dieser Halterwechsel gilt aber nur bei Verkauf oder Schenkung. Ein Erbe berechtigt nicht zur Auflösung des Versicherungsvertrags basierend auf dem Sonderkündigungsrecht. Achtung: Das Thema Kfz-Versicherung-Übernahme und Sonderkündigung taucht nur auf, wenn ein zugelassenes Fahrzeug gekauft wird.

Beim Händler erworbene Fahrzeuge, die noch keine Zulassung haben, überlassen dem Halter grundsätzlich die Entscheidung. Um die Versicherung müssen sich Halter in der Regel auch dann noch kümmern, wenn an einen Händler verkauft wird. Dieser meldet das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, der Versicherungsvertrag geht automatisch in eine Ruhephase über.

Fall 2: Beitragserhöhung durch den Versicherer

Jedes Jahr werden die Karten beim Beitrag für die Kfz-Versicherung neu gemischt. Hintergrund: Durch einen unabhängigen Gutachter werden für die einzelnen Fahrzeugmodelle der Hersteller neue Typklassen vergeben. Außerdem gibt es neue Regionalklassen. Während sich für einige Versicherte nichts ändert, kann durch die neuen Typklassen der Beitrag steigen.

Damit lebt das Sonderkündigungsrecht auf, da die Versicherung teurer wird – ohne dass sich auch die Leistung ändert. Allerdings müssen sich Halter beeilen, wenn sie die Möglichkeit wirklich nutzen wollen. Wie beim Halterwechsel gilt auch in Verbindung mit Beitragserhöhung das Kündigungsrecht nur über eine festgelegte Zeitspanne.

Fall 3: Schadensfall

Schadensfälle sind die dritte Möglichkeit, um außerhalb des ordentlichen Kündigungsrechts die Kfz-Versicherung zu beenden. Dieser Schritt gilt nicht nur für die Kfz-Haftpflicht, sondern auch in vielen anderen Versicherungszweigen. Für das Sonderkündigungsrecht ist es unerheblich, ob der Versicherer den Schaden zufriedenstellend reguliert hat oder nicht.

Wie in den anderen beiden Fällen ist auch nach einem Schadensfall die Kündigung an feste Fristen gebunden. Diese sind in jedem Fall einzuhalten. Die Frist beginnt, sobald Halter von ihrer Versicherung die Mitteilung über den Abschluss der Regulierung erhalten.

Wichtig »Im Schadensfall kann auch die Versicherung kündigen!

Anders als in den anderen Situationen darf im Schadensfall auch die Versicherung kündigen. Somit besteht hier also ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht.

Fristen und Ablauf der Kündigung

Egal, auf welchem Fall die Kündigung am Ende basiert: Es gilt immer eine Frist, um das Kündigungsrecht auszuüben. Jedem Halter bleiben in dieser Situation vier Wochen ab:

  • Halterwechsel
  • Zugang der Beitragsmitteilung
  • Abschluss der Schadensregulierung.

Innerhalb dieser vier Wochen muss der Vertrag gekündigt werden. Jedem Halter muss natürlich klar sein, dass Kraftfahrzeuge in Deutschland nur beim Vorliegen einer entsprechenden Versicherung wieder zugelassen werden können. Daher sollte vor der Kündigung klar sein, wie es weitergeht.

Damit die Kündigung wirksam ist, braucht es in der Regel die Textform. Ob eine Kündigung auch online möglich ist, muss für jeden Versicherer recherchiert werden. Auf der sicheren Seite sind Versicherte im Regelfall mit einer Kündigung, die per Einschreiben mit Rückschein verschickt wird.

Fazit: Dank Sonderkündigung die Kfz-Versicherung wechseln

Jedes Kraftfahrzeug braucht zumindest eine Haftpflichtversicherung. Diese kann nicht nur ordentlich gekündigt werden. Bei einem Unfall, dem Kauf eines zugelassenen Fahrzeugs und Beitragserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Innerhalb von vier Wochen ausgeübt, ermöglicht es den Wechsel in eine Kfz-Versicherung mit höheren Leistungen oder/und einem niedrigen Beitrag.

 

Empfohlene Beiträge