Die Besonderheiten der grünen Kennzeichen

Sicherlich hast du häufiger schon Saisonkennzeichen im Sommer erblickt oder rote Händlerkennzeichen auf der Autobahn. Grüne Kennzeichen sind etwas seltener und überwiegend an Forst- und Landwirtschaftsmaschinen zu entdecken. Wir möchten dir heute einen kleinen Einblick in die Regelungen zu diesen speziellen Nummernschildern geben, die wir auch bei Kennzeichenheld anbieten.

Welche steuerlichen Vorteile bringt die grüne Beschilderung? Arbeitest du vielleicht in einem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb und könntest von der Regelung profitieren? Die vermeintlich seltenen Kennzeichen in grüner Farbe sind gar nicht so ungewöhnlich wie du denkst. In Kommunen weisen viele Müllautos solche Kennzeichen auf. Allerdings ist die Erlaubnis, ein solches Nummernschild benutzen zu dürfen, an klare Richtlinien gebunden.

Diese Fahrzeuge dürfen ein grünes Nummernschild führen

Das grüne Kennzeichen ist für alle Fahrzeuge vorgesehen, die komplett von der Kfz-Steuer befreit sind. Es handelt sich hierbei stets um Automobile und Anhänger, die einen ganz bestimmten Zweck erfüllen und exakt für diese Aufgabe eine Befreiung erhalten. Die genauen Gründe dafür stehen im § 3 „Ausnahmen von der Besteuerung“ des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG).

Beispiel-Fahrzeuge für grüne Kfz-Kennzeichen:

  • Fahrzeuge für eine landwirtschaftliche Nutzung (Transport zum Beispiel von Molkereiwaren)
  • Fahrzeuge im Einsatz zur Forstwirtschaft oder Pflege von Grünflächen
  • Gemeindefahrzeuge zum Beispiel zur Straßenreinigung oder zur Verrichtung des Winterdienstes
  • Fahrzeuge von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr oder Zoll
  • Transportfahrzeuge und Wohnwagen im Zusammenhang mit dem Schaustellergewerbe

Neben etlichen staatlichen Fahrzeugen wie Gemeindeautos und Pkws der Polizei sowie den Streitkräften sind außerdem Wagen mit diplomatischem Auftrag von der Steuer befreit und werden mit einem grünen Kennzeichen versehen. Zum gewerblichen Gebrauch gehören nicht nur Landwirtschaftsfahrzeuge wie Traktoren, sondern auch Wohn- und Zugfahrzeuge von Schaustellern.

Die Bedingung für die Zuerkennung eines grünen Kennzeichens ist die ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs für den beantragten Zweck. Wenn du beispielsweise Landwirt bist und dein geerntetes Gemüse mit dem Traktor samt Anhänger transportierst, ist das ein legitimer Grund für ein grünes Nummernschild. Allerdings gilt die Steuerbefreiung nur für diese Fahrten, weshalb private Wege mit diesem Auto nicht vorgenommen werden dürfen. Kurzum: du nutzt es also als reines Arbeitsfahrzeug. Und wie eben erwähnt, musst du das grüne Kennzeichen vorab beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du im nächsten Punkt.

So beantragst du ein grünes Kennzeichen

Was tun, wenn du für ein grünes Kennzeichen einen Antrag stellen willst, weil du ein Fahrzeug ausschließlich für eine der hierfür vorgesehenen Arbeiten nutzt? Du musst wie bei jeder anderen Zulassungsfrage zu deiner örtlichen Zulassungsstelle. Dort gibst du die Bestätigung vom Finanzamt oder dem Zoll ab, in dem die Steuerbefreiung schriftlich dokumentiert ist. Außerdem werden weitere Dokumente notwendig, die einerseits dich ausweisen und wenn nötig außerdem eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzers. Das gilt auch für Firmen, Vereine usw., die das Fahrzeug für Ihre Zwecke nutzen.

Weitere Dokumente bei der Anmeldung eines grünen Kennzeichens:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • optionaler Zusatz: eine Vollmacht der betreffenden Person, falls in Vertretung gehandelt wird, ein Auszug aus dem Vereinsregister bei Vereinen oder Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung bei Firmen oder ein Gesellschaftsvertrag und ähnliche Dokumente
  • aktuelle Versicherungsbestätigung samt eVB-Nummer
  • bestehende Pkw-Kennzeichen (falls vorhanden)
  • gültige HU/AU

Hinweis: Wie du an der eVB-Nummer erkennst, müssen selbstverständlich auch steuerbefreite Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen einen Versicherungsschutz besitzen, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Ausnahmen hierbei sind Anhänger, für die weder Steuer- noch Versicherungspflichten vorliegen.

Wir hoffen, wir konnten dir auch mit diesem Beitrag weiterhelfen und das Thema „Grünes Nummernschild“ näherbringen. Es ist erstaunlich, in wie vielen Fällen eine Genehmigung und damit Steuerfreiheit erteilt wird. Überprüfe, ob du ein zweckgebundenes Fahrzeug fährst oder vielleicht ein Vereinsfahrzeug von dieser Regelung profitieren könnte. Nach Erteilung darfst du das betreffende Auto allerdings nur für den Zweck nutzen, der beim Finanzamt festgehalten wurde.

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