Kennzeichen-Maße in Deutschland

Maße von Kennzeichen in Deutschland

Das Autoland Deutschland hat für alle Sachverhalte rund um das Kfz und den Straßenverkehr Regeln, Normen und Vorgaben. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 10 „Ausgestaltgung und Anbringung der Kennzeichen“ sind etliche Details in Bezug auf Materialeigenschaften, Anbringung und Co. aufgelistet und erläutert.

Auf die in der Bundesrepublik Deutschland zulässigen Kennzeichenlängen und -breiten wird in der Anlage 4 der FZV in diesem und weiteren Paragrafen eingegangen. Außerdem findest Du verschiedene Erläuterungen zu den Maßen von Kennzeichen, auf die sich auch die FZV bezieht, in der Norm DIN 74069. Als Kennzeichenexperten wissen wir um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen, und richten unsere Produktauswahl für Dich nach den Vorgaben des Marktes aus. Im Folgenden erhältst Du einen kleinen Überblick zu den Rahmenbedingungen für Kennzeichenmaße.

Das Standardkennzeichen und erlaubte Maße

Die Vorgaben für Nummernschilder gelten für alle gängigen Modelle, unabhängig von den Materialien der Kennzeichen. Geschaffen wurden die Regeln zu einer Zeit, in der das Blechschild aus Aluminium noch keine Konkurrenz hatte. Alle Maßangaben müssen jedoch von 3D-Kennzeichen aus Kunststoff mit den erhabenen Lettern und Ziffern ebenso erfüllt werden.

Die Länge richtet sich nach den persönlichen Vorlieben, zum Beispiel im Fall von sehr kurzen Kennzeichen am Pkw. Häufig wird das Maß der Kfz-Schilder durch das Gefährt selbst bestimmt. Das ist unter anderem bei Arbeitsfahrzeugen, Wohnmobilen, Motorrädern oder anderen Krafträdern der Fall, die ein zweireihiges Kennzeichen erfordern.

Das klassische, einreihige Kennzeichen weist eine Länge von 520 mm bei einer Höhe von 110 mm auf. Bei zweireihigen Kfz-Schildern kann sich die Höhe auf maximal 200 mm verdoppeln, während die Breite variabel ist. Bei Pkws sind es maximal 340 mm, bei Kraftfahrzeugen mit zwei bis drei Rädern 280 mm. Kraftradkennzeichen weisen ebenfalls die Maximalhöhe von 200 mm auf und sind 180 mm bis 220 mm breit. Einen letzten Fall stellen verkleinerte, zweireihige Kennzeichen dar, die maximal 255 mm breit und 130 mm hoch sind.

Die letztgenannten Kennzeichen sind für Zugmaschinen und Baufahrzeuge sowie Anhänger mit maximaler Geschwindigkeit von 40 km/h gedacht. Die jüngsten Regelungen zu den Maßen von Kennzeichen stammen aus dem Jahr 2011. Unsere extra kurzen XS-Kennzeichen sind, abhängig von der Zahlen- und Buchstabenanzahl, zwischen 297 mm und 463 mm bzw. 350 mm und 463 mm erhältlich.

Kurze Kennzeichen

Wie kurz darf es sein und wer wählt vorrangig die XS-Variante?

Bei den gängigen Pkw-Kennzeichen beträgt die zulässige Mindestlänge 340 mm – bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen oder Krafträdern 280 mm. Die letztendlich machbare Mindestlänge ergibt sich aus der Länge der Kennung. Wir geben Euch bei der Auswahl von kurzen Kennzeichen stets die Möglichkeit, eine beliebige Länge zu wählen und setzen dann die kürzeste Variante um. Lediglich bei Wunschkennzeichen mit 7- oder 8-stelliger Kennung ist eine Verkürzung nicht realisierbar.

Sehr beliebt sind kurze Kennzeichen mit schmalen Maßen bei Bikern und Cabriofahrern, die sehr auf den Stil ihrer Fahrzeuge achten. Ein kurzes Kennzeichen wirkt hipp, modern und sportlich. Eleganz und Sportlichkeit sind auch Beweggründe bei Tunern, sich für ihren teuer aufgebauten Wagen ein sehr kurzes Nummernschild zuzulegen. Unterstützt wird ein edles Kennzeichen, außer durch die Kürze, mit einem schicken Look in Hochglanz oder als 3D Carbon-Kennzeichen, durch die Verwendung von 3D-Lettern und -Ziffern sowie die Wahl eines rahmenlosen Halters. Dieser bringt das Kennzeichen mit der persönlichen Traumkennung dann endgültig zum Strahlen.

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