Den Pkw ummelden: Kennzeichen behalten?

Die Neuzulassungen von Pkws sind aktuell eher rückläufig und es kommt zunehmend vor, dass Autos umgemeldet werden. Dies hat unterschiedliche Gründe und wird gesetzlich geregelt. Die beiden häufigsten Anlässe ein Fahrzeug umzumelden, sind der Wechsel des Wohnorts oder des Halters. Wir erklären dir im Folgenden, ob du das Nummernschild behalten kannst oder nicht. Oftmals lässt sich die Ummeldung mit den alten Autoschildern erledigen, aber sie bietet auch einen Anlass, sich neue Aluschilder oder 3D-Kennzeichen anzuschaffen.

Welche Umstände sich ergeben könnten, wo und wie du die Ummeldung in die Wege leitest, erklären wir Schritt für Schritt. Wie bei jeder Neu- oder Ummeldung benötigst du verschiedene Fahrzeugpapiere und eine gültige Kennung. Der Gesetzgeber hat mit Vorgaben und Fristen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen.

Wann muss das Auto umgemeldet werden?

Ein wichtiger Grund, dein Auto umzumelden, ist der Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk. Viele Halter hängen oftmals an der Ortskennung, aber laut Gesetz müssen Pkws dort gemeldet sein und auch die lokale Kennung aufweisen, in der sie hauptsächlich unterwegs sind. Mit der Ummeldung geht die Zuordnung einer neuen eVB-Nummer einher und damit die Bestätigung der Haftpflicht. Übrigens: Je nach Ort kann es vorkommen, dass sich für dich neue, günstigere Versicherungsbedingungen ergeben. Das hängt beispielsweise mit der Schadens- und Unfallbilanz durch Verkehrsaufkommen und Dichte an Pkws in der jeweiligen Region zusammen. Informiere dich hierzu am besten bei deinem Versicherer.

Wenn eine neue Ortskennung eingetragen werden muss, dann bietet sich auch der Einkauf neuer Nummernschilder an, die moderner sind als deine alten. Du kannst zum Beispiel von Blech auf Kunststoff wechseln und kurze Kennzeichen bei uns bestellen. Solltest du innerhalb deines Zulassungsbezirks umziehen, kannst du die Kennzeichen behalten, benötigst keine neue eVB-Nummer, aber musst die neue Adresse dennoch eintragen lassen.

Wenn du einen Gebrauchtwagen kaufst und ein Besitzerwechsel bzw. Halterwechsel stattfindet, muss der Wagen ebenfalls zwingend umgemeldet werden. Sollte das Kennzeichen des Wagens übernommen werden, kann das nur funktionieren, wenn du im gleichen Zulassungsbezirk lebst wie der Vorbesitzer bzw. dein Wohnort und die Kennung zusammenpassen. Dann kann beispielsweise bei der Weitergabe innerhalb einer Familie der Fall sein – wenn das Auto vererbt wird oder von den Eltern eine Übertragung zum Kind gewünscht wird. Hierbei sind mitunter sogar die Anschriften gleich, wenn es sich um denselben Haushalt handelt. Eine Übertragung muss dennoch fristgerecht stattfinden. Bei einer Erbschaft des Pkws ist der neue Besitzer an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers gebunden.

Achtung: Eine genaue Zeitangabe, wie lange du die Ummeldung hinauszögern darfst, ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt und daher Auslegungssache. Nimm die Ummeldung zügig in Angriff. Spätestens nach drei bis sechs Monaten ist auf jeden Fall mit einem Bußgeld zu rechnen.

Individuelle Kennzeichen in Carbon
Individuelle Kennzeichen in Carbon
Individuelle Kennzeichen in Carbon

Wie melde ich das Fahrzeug um?

Die Ummeldung erfolgt bei der für Dich zuständigen Zulassungsstelle in deinem Bezirk und ist mit allen notwendigen Dokumenten rasch erledigt. Du kannst die alten Kennzeichen direkt mitnehmen, wenn sie übernommen werden. Solltest du dir neue 3D-Kennzeichen oder Aluschilder bestellt haben, werden diese vor Ort gesiegelt. Informiere dich bei einer neuen Kennung bitte darüber, ob diese zulässig ist.

Bei der Ummeldung mit der bisherigen Kennung in gleichem Bezirk oder wegen innerfamiliärer Übernahme benötigst du die gängigen Dokumente:

  • Personalausweis
  • gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2
  • aktuelle Prüfbescheinigung zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • SEPA

Je nach Besucheraufkommen kann eine mehrstündige Wartezeit zu Buche schlagen, die Anmeldung selbst ist in wenigen Minuten erledigt. Die möglichen Kosten hängen ganz von den oben beschriebenen Umständen ab, hier eine kleine Übersicht:

  • neuer Zulassungsbezirk und neuer Halter           –                  ca. 30 Euro
  • Umzug in neuen Bezirk                                        –                 ca. 28 Euro
  • gleicher Bezirk, neuer Halter                          –                  ca. 20 Euro
  • Umzug innerhalb des Bezirks                               –                  ca. 12 Euro
  • neue Umweltplakette (wenn nötig)                          –                   ca. 5 Euro

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