i-kfz

i-Kfz – die internetbasierte Fahrzeugzulassung

Von Apple iPhone über Hyundai i20 bis zum iKfz findet sich das kleine, selbstbewusste „i“ in immer mehr Markennamen und Produkten. Dabei steht es – ganz gleich ob Lifesytle-Produkt oder verheißungsvolle Technologie – für Innovation, Fortschritt und Understatement. Das i-Kfz fristet bisher allerdings ein Schattendasein. Es ist bis dato wenig bekannt. Es verdient als ambitioniertes Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aber dennoch Aufmerksamkeit. Im Folgenden schauen wir, was es mit iKfz auf sich hat und warum es uns das Leben als Autofahrer einfacher machen kann.

iKfz – Was ist das überhaupt?

„iKfz“ steht zunächst einmal für „internetbasierte Fahrzeugzulassung“ und dient der Vereinfachung, sprich Digitalisierung, der Fahrzeugzulassungen in Deutschland. Das unter dem Schirm der BMVI konzipierte E-Government-Projekt wird ab Herbst 2019 für alle Privatpersonen ermöglichen, Autos über das Internet mit wenigen Mausklicks an-, um- und abzumelden. Werden beispielsweise bei einer Ummeldung Kennzeichen übernommen, ist sogar eine vollautomatische Abwicklung des Prozesses möglich. Letztlich bedeutet die Einführung dieser sogenannten „dritten Stufe“ der iKfz-Einführung ganz unabhängig von teil- oder vollautomatisierten Prozessen eine erhebliche Zeit und Aufwandsersparnis für den privaten Fahrzeughalter. Die Anfahrt zur Zulassungsstelle entfällt, da eine internetbasierte Zulassung naturgemäß keine Örtlichkeit voraussetzt und somit völlig ortsunabhängig erfolgen kann. Wartezeiten beschränken sich theoretisch nur noch auf den Verbindungsaufbau ins Internet, und da es keine Öffnungszeiten mehr gibt, nach denen sich Kfz-Ummelder richten müssen, könnten Autokäufer die Anmeldung des neu erworbenen Fahrzeuges theoretisch noch auf dem Händlerhof vornehmen und direkt losfahren.

Das iKfz auf Unternehmensseite

Was in Sachen iKfz für private Halter noch dieses Jahr umgesetzt wird, ist gleichzeitig auch Initial für die Nächste von vier Stufen zur allgemeinen, internetbasierten Entlastung von Haltern, Privatverkäufern und käufern. So soll das iKfz zukünftig nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen des öffentlichen sowie privaten Rechts – sprich Unternehmen – zu einer schnellen Abwicklung bei An-, Um- und Abmeldungen verhelfen. Gerade Flottenmanager, Vermieter und Konzerne mit großem Fuhrpark dürften vom neuen iKfz maßgeblich profitieren. Grundvoraussetzungen für Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung – zumindest bei der Fahrzeugsstilllegung – ist allerdings ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug. Zulassungsbescheinigung I und II sowie die entsprechenden Kennzeichen werden ab diesem Stichtag nämlich mit einem verdeckten Sicherheits-Code ausgegeben, der für die Nutzung des iKfz-Verfahrens in Zukunft notwendig sein wird.

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