Autofahrer Regeln 2021

Kurzzeitkennzeichen: Flexibel bei Test- & Überführungsfahrten

Du möchtest dein Auto verkaufen und anschließend sicher überführen? Dann ist das Kurzzeitkennzeichen deine Lösung. Die gelbe Nummer gilt für fünf Tage und macht dich rechtlich flexibel – ideal für Testfahrten und Überführungen. Hier findest du alles zum temporären Kennzeichen auf einen Blick: Voraussetzungen, Kosten, Ablauf und vieles mehr.

In Kürze

Kurzzeitkennzeichen sind nur 5 Tage gültig – perfekt für Probefahrten und Überführungen innerhalb Deutschlands.
Du benötigst eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und Ausweis an der Zulassungsstelle. Alles geht meist noch am selben Tag.
Kosten liegen zwischen 60 und 200 Euro – bestehend aus Verwaltungsgebühr, Schildern und Kurzzeit-Versicherung.
1.

Das Kurzzeitkennzeichen im Schnelldurchlauf

Ein Kurzzeitkennzeichen (auch 5-Tage-Kennzeichen genannt) ermöglicht es dir, ein abgemeldetes oder noch nicht zugelassenes Fahrzeug für maximal fünf aufeinanderfolgende Tage innerhalb Deutschlands im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen – etwa für Probefahrten, Überführungen oder Fahrten zur HU-Prüfung.

Für diese Fahrten kannst du das 5-Tage-Kennzeichen nutzen:

  • Überführungsfahrten
  • Probefahrten mit Kaufabsicht
  • Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Fahrten zur Gutachtenerstellung oder Bewertung

Private Ausflüge oder spontane Kurztrips sind nicht erlaubt.

Gültigkeitsdauer & Kennzeichen-Merkmale

  • Gültig maximal fünf Tage, ab Zuteilungstag inklusive
  • Das Ablaufdatum ist auf dem gelben Rand rechts auf dem Schild geprägt
  • Das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden – Nutzung an einem anderen Auto oder Weitergabe ist verboten
Schwarzer BMW mit "Kennzeichenheld"-Folierung
2.

So bekommst du die gelbe Nummer

Du kannst das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle deines Wohnorts oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Dafür brauchst du in der Regel:

  • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
  • Nachweis gültiger Hauptuntersuchung (HU)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis oder Reisepass (plus Meldebestätigung)
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten

Ist kein gültiger HU-Nachweis vorhanden, ist die Nutzung auf Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle beschränkt – ggf. in Verbindung mit Reparaturen erlaubt.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Nummernschilder: ca. 15–35 Euro
  • Verwaltungsgebühr: bundeseinheitlich rund 13,10 Euro
  • Haftpflichtversicherung: etwa 30–150 Euro – oft vergünstigt, wenn du denselben Anbieter später nutzt
3.

Geltungsbereich & Ausland

Das Kurzzeitkennzeichen gilt primär innerhalb Deutschlands. In EU-Ländern wie Österreich oder Italien wird es mitunter toleriert, aber nicht garantiert rechtlich anerkannt – informieren lohnt sich. Für Überführungen ins Ausland brauchst du ein Ausfuhrkennzeichen (roter Rand).

4.

Häufige Fragen

Die eVB-Nummer erhältst du direkt von deiner Kfz-Versicherung – telefonisch, online im Kundenportal oder per E-Mail/SMS zugesendet.

Die Prägung der Kennzeichen kostet in der Regel zwischen 15 und 35 Euro. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren (ca. 13 Euro) und die Versicherung (30–150 Euro).

Wenn alle Unterlagen vorliegen, erhältst du das Kennzeichen direkt am selben Tag bei der Zulassungsstelle. Der gesamte Vorgang dauert meist weniger als eine Stunde.

Du kannst es bei der Zulassungsstelle deines Wohnsitzes oder am Standort des Fahrzeugs beantragen. Eine Beantragung in beliebigen anderen Städten ist nicht möglich.

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist es schwierig. Manche Behörden akzeptieren stattdessen andere Nachweise, aber in der Regel ist der Fahrzeugbrief Pflicht.

Du musst bei einer Versicherung eine spezielle Kurzzeit-Versicherung abschließen. Nach Vertragsabschluss wird dir sofort die eVB-Nummer ausgestellt.

Die Beantragung selbst erfolgt nur vor Ort bei der Zulassungsstelle. Allerdings kannst du die eVB-Nummer und die Kennzeichen online bestellen / beantragen.

Die Haftpflichtversicherung, die mit der eVB-Nummer abgeschlossen wurde, übernimmt Schäden an Dritten. Eigene Schäden am Fahrzeug sind nur mit Zusatz-Kasko gedeckt.