Grünes 3D Kennzeichen

Grüne Kennzeichen

Grüne Kennzeichen sind besondere Nummernschilder für besondere Fahrzeuge. Wir versorgen dich mit unseren hochwertigen Kennzeichen in Grün aus nachhaltiger Produktion.

Wir liefern die speziellen Kfz-Schilder in Grün innerhalb weniger Tage zu dir.

Wähle die Kennzeichenart
Wähle das Material
Wähle dein Design
NEU
3D Kennzeichen in Grün

38,95 € /Stk.

%
Alu Kfz-Kennzeichen in Grün

12,90 € 19,90 € /Stk.

Grüne Kennzeichen bei Kennzeichenheld bestellen

Hast Du schon einmal ein grünes Kennzeichen gesehen? Sie sind relativ selten, jedoch vielseitig einsetzbar. Wir erläutern Dir im Folgenden, wann Du ein solches Kennzeichen in Grün benutzen darfst und stellen es Dir zur Verfügung. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich schlicht um gängige Nummernschilder, auf denen anstatt schwarzer Schrift grüne Buchstaben und Zahlen stehen.

Je nachdem wie Du Deinen Pkw nutzt, können die Schilder sinnvoll sein. Du solltest die Vor- und Nachteile genau gegeneinander abwägen, bevor Du Dich entscheidest. Mit den grünen Kennzeichen ergeben sich Steuervorteile und Verpflichtungen. Wir sind Dein erster Ansprechpartner bei 3D-Kennzeichen und Nummernschildern aller Art. Mit den grünen Modellen ergänzen wir unser Sortiment und erlauben Dir einen noch flexibleren Umgang mit Deinem Kfz.

Wann dürfen grüne Kennzeichen genutzt werden und welche Vorteile bieten sie?

Grüne Kfz-Schilder sind für verschiedene Arten von Nutzfahrzeugen gedacht. Wenn beispielsweise Autos und Transporter einen ganz bestimmten Arbeitszweck erfüllen und nur für diesen eingesetzt werden, kannst Du sie mit einem grünen Kennzeichen ausstatten. Die betreffenden Fahrzeuge sind komplett von der Kfz-Steuer befreit.

Für das Führen eines solchen Nummernschildes in grüner Farbe sind zum Beispiel Fahrzeuge des Winterdienstes sowie der Forst- und Landwirtschaft berechtigt. Pkws, Traktoren, Anhänger und Zugmaschinen (mit Ausnahme von Sattelschleppern) können zu den begünstigten Fahrzeugen zählen. Autos für den Winterdienst, Rettungsfahrzeuge aller Art (Feuerwehr, Kranken- und Behindertentransport), Katastrophenschutz und Luftschutz kommen ebenso infrage wie Fahrzeuge für Hilfsgüter von Hilfsorganisationen.

Außerdem können Baufahrzeuge wie Gabelstapler und weitere Arbeitsmaschinen genehmigt werden, sofern diese eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h erreichen. Transporttanker für Milchprodukte wie Molke, Rahm und Magermilch sind ebenfalls befreiungswürdig. Die letzte Gruppe sind Kraftfahrzeuge, die in den Diensten von Vereinen und Sportlern stehen oder den Wohnraum einer Berufsgruppe darstellen. Hierzu zählen Wohnwagen von Schaustellern sowie Transportfahrzeuge für Sportgeräte und Tiere – unter anderem Pferde, die ausschließlich Sportzwecken dienen.

Steuerbefreite Fahrzeuge, die dennoch kein grünes Nummernschild erhalten, sind beispielsweise:

  • Behördenfahrzeuge/Botschafts- und Konsularfahrzeuge
  • Leicht- und Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen
  • Fahrzeuge schwerbehinderter Menschen

Du siehst, die Bandbreite der Möglichkeiten ist sehr groß und eine Anmeldung kann sich bei zweckgebundenem Gebrauch durchaus lohnen. Wichtig: Nur bei der angegebenen Benutzung ist der Wegfall der Kfz-Steuer gerechtfertigt. Bitte achte darauf, dass Du den Zweck bei jeder Verkehrskontrolle belegen kannst.

Achtung: Je nach Bundesland können die Vorgaben für die Berechtigung eines grünen Kfz-Schildes variieren. Das ist beispielsweise bei der Nutzung in der Landwirtschaft so. Das Fahrzeug muss in jedem Bundesland mindestens zwei Hektar Fläche bewirtschaften, um ein solches Nummernschild erhalten zu können.

Unsere Modelle der Kennzeichen in Grün

Kennzeichen in Grün ähneln den üblichen Autoschildern und haben die Einheitsgröße „Normal lang 520 mm“. Du erhältst bei uns hochwertige grüne Kennzeichen aus Aluminium oder innovativem Hightech-Kunststoff in 3D-Optik. Solltest Du mehrere Fahrzeuge besitzen, die unterschiedlich eingesetzt werden, findest Du bei uns auch die Standardmodelle. So kannst Du beispielsweise als Landwirt oder Unternehmer mehrere Pkws oder Lkws für spezielle Zwecke einsetzen – sie jedoch auch allgemein nutzen und mit unseren Pkw-Kennzeichen bestücken.

Dabei hast Du die Auswahl zwischen Blechschildern aus Alu in matter Optik, als Hochglanz- oder Carbon-Variante sowie unseren 3D-Kennzeichen. Wähle zunächst den Kennzeichentyp, wie Pkw-Kennzeichen, grünes Kennzeichen und einen Look. Auf der Produktseite gibst Du die bestehende oder eine Wunschkennung sowie die Anzahl der Nummernschilder ein. Wir senden Dir unsere Produkte innerhalb weniger Werktage zu.

Ein grünes Kennzeichen anmelden – das benötigst Du dafür

Muss ein Kennzeichen neu angemeldet oder umgemeldet werden, sind bestimmte Dokumente erforderlich. Wir fassen für Dich zusammen, worauf Du bei der Anmeldung eines grünen Kfz-Schildes achten musst.

Bevor es um die Spezifika eines grünen Kennzeichens geht, möchten wir verdeutlichen, dass alle unsere Kennzeichen DIN-CERTO-zertifiziert sind und von jeder Behörde gesiegelt werden müssen. Für die Voraussetzungen der Zulassung als Kennzeichen in Grün musst Du jedoch sorgen. Vorab ist eine Bestätigung beim Zoll oder dem Finanzamt für die Steuerbefreiung einzuholen. Personalausweis, Fahrzeugbrief (Teil I und II), eVB-Nummer und eine Bestätigung für die bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung sind weitere Grundvoraussetzungen für die Anmeldung.

Wenn alte Kennzeichen als grüne Varianten eingetragen werden sollen, müssen diese mitgebracht werden. Bei einer Neuanmeldung erfolgt die erstmalige Zulassung. Je nachdem, ob Du als Halter oder als Vertreter einer Organisation auftrittst und das grüne Kennzeichen beantragst, musst Du verschiedene Belege vorzeigen. Bei Firmen, Vereinen und als Vertreter ist jeweils eine Vollmacht notwendig. Ein geeigneter Vertreter, zum Beispiel der Vereinsleiter, ein Geschäftsführer oder Prokurist müssen diese Vollmacht erteilen. Außerdem wird ein Beleg im Vereins- oder Handelsregister als Nachweis für die Tätigkeit verlangt. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts müssen einen Gesellschaftervertrag vorweisen sowie die Daten der Person, die das Fahrzeug nutzt und die Unterschriften aller beteiligten Gesellschafter.

Ist alles vollständig, darfst Du Dich über ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen und Steuerfreiheit freuen. Aber bedenke, dass Du immer belegen musst, wofür das Fahrzeug genutzt wird. Die Befreiung von der Kfz-Steuer wirkt sich nicht auf die Versicherungspflicht aus. Zumindest eine Haftpflichtversicherung muss gegeben sein, um das Kfz mit diesem Nummernschild führen zu dürfen.