Diplomatenkennzeichen in Deutschland

Mit diesen Kennzeichen sind Diplomaten in der Bundesrepublik unterwegs

In Deutschland gelten, wie in vielen anderen Ländern auch, ganz eigene Regularien für Diplomaten, Konsulatsmitarbeiter und andere höhere Beamte des Auslandes. Gleichermaßen genießen auch inländische Regierungsvertreter und Staatsbeamte Sonderrechte, die sich unter anderem in dafür vorgesehenen Kennzeichen widerspiegeln.

Wir geben Euch heute einen Einblick in diese Welt aus Codes, Zusatzzeichen und Nummern. Ein Spoiler sei hier schon erlaubt. Die besten Chancen, Diplomatenkennzeichen selbst zu entdecken, habt Ihr in Berlin und Bonn, da sich dort nach wie vor die allermeisten Konsulare und Botschaften befinden. Wie viel Wert die Diplomaten aus aller Welt auf schicke Nummernschilder oder sogar 3D-Kennzeichen legen, ist uns nicht bekannt, aber in den Flotten finden sich meistens nur edle Karosserien.

So werden Diplomatenkennzeichen eingeteilt

Die Kennzeichnung der Fahrzeuge von Diplomaten und Co. hat seine Anfänge Ende der 1970er Jahre und wurde damals nach einem relativ einfachen Schema angegangen. Insgesamt existieren drei Abstufungen bei diesen Nummernschildern. Die erste Ziffer diplomatischer Kennzeichen beginnt mit einer „0“, die anzeigt, dass es sich um einen hohen Vertreter eines Staates oder einer Organisation handelt.

Diese „0-Kennzeichen“ sind den höchsten Vertretern eines Landes vorbehalten. Es folgt ein Länderkürzel, das bei „10“ beginnt und momentan bis „206“ reicht. Allerdings sind die Kennungen zwischen 170 und 199 und dann ab 300 für weitere Organisationen belegt. Bereits in den 70ern wurden bestimmte Nummern frei gelassen und seitdem hat sich in der Tat einiges getan. Länder wurden anders eingeordnet, weil sie sich umbenannten, neu gegründet wurden und manche Staaten sind sogar nicht mehr existent. Die Ziffern 0 bis 9 sind in diesem zweiten Abschnitt des Kennzeichens nach der „0“ gesperrt und kommen nur bei hohen inländischen Vertretern zum Einsatz, dazu später mehr.

Beispiele für Kennungen von Staaten:

  • „10“: Vatikanstaat
  • „64“: Israel
  • „140“: Russland
  • „150“: nicht besetzt (Stand 2020)
  • „204“: Südsudan

Nach der „0“ und der Länderkennung folgt schließlich noch eine Zahl, die den Rang des diplomatischen Vertreters anzeigt. Den Botschafter betreffend ist das die Zahl „1“. Die meisten Länder verfügen im letzten Abschnitt über Nummern zwischen 1 und 199, das ist im Fall der Niederlande mit 1 bis 299 und den USA mit 1 bis 500 anders.

Funfact: Sollte es vorkommen, dass ein diplomatisches Kennzeichen gestohlen wird, beinhaltet das Ersatzkennzeichen mit ansonsten gleicher Kennung ein „A“ am Ende des letzten Blocks. Wird auch dieses gestohlen ein „B“ usw. Dies geschieht mit allen Buchstaben außer dem „H“, da es durchaus auch Diplomatenfahrzeuge auf den Straßen Deutschlands zu entdecken gibt, die als Oldtimer ein H-Kennzeichen führen. Nach einem Jahr ist die Sperrfrist für gestohlene Nummernschilder abgelaufen und das ursprüngliche Kennzeichen darf wieder verwendet werden.

Die zweite Gruppe von Diplomatenkennzeichen weist vor der jeweiligen Länderkennung keine „0“, sondern die Ortskennung des Geltungsbereiches vom Kfz aus. Das ist in vielen Fällen aufgrund des Botschaftssitzes „B“ für Berlin oder „BN“ für die alte Bundeshauptstadt Bonn. Diese Kennzeichen gelten für technisches Personal oder Verwaltungsmitarbeiter der Botschaft.

Die dritte Variante gilt ausschließlich für Angehörige sogenannter Berufskonsulate und verzichtet auf die Länderkennung. Der Zahlencode nach der Ortskennung beginnt hierbei stets mit einer „9“ zum Beispiel: „B-9XXX“ für eine Berliner Vertretung.

Sondereinrichtungen und Personenkennungen am Diplomatenkennzeichen

Nur anerkannte Staaten können eine Botschaft in Deutschland und entsprechend gekennzeichnete Diplomatenfahrzeuge besitzen. Sonderverwaltungszonen oder „De-facto-Staaten“ wie Transnistrien oder Palästina verfügen daher nicht über eine eigene Länderkennung. Selbst anerkannte Staaten sind nicht zwangsläufig mit einer Kennung versehen, so besitzen beispielsweise Gambia, Trinidad und Tobago oder San Marino keine.

Bestimmte Einrichtungen der Vereinten Nationen, europäische Organisationen und (Geld-)Institute werden nach der „0“ mit Kennungen ab der Zahl 170 geführt. Für sie gelten die gleichen Rechte und Privilegien wie für Diplomaten aus Drittstaaten. Sofern diese im Dienst sind und beispielsweise ihren Pkw nutzen, dürfen sie auch bei Ordnungswidrigkeiten und anderen Delikten nicht von der Polizei behelligt werden. Die Beamten müssen hier Zurückhaltung walten lassen, um eventuellen diplomatischen Verwerfungen vorzubeugen.

Beispiele für Organisationen-Kennungen:

  • Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main: 0-171-
  • Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen in Berlin: 0-185-
  • Weltbank (IFC) in Frankfurt am Main: 0-190-
  • Internationaler Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg: 0-195-
  • Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt (GCDT) in Bonn: 0-303-

Ein weiteres Detail an 0-Fahrzeugen ist das sogenannte CD-Zusatzschild, das gesondert auf hohe diplomatische Vertreter hinweist. CD steht in diesem Zusammenhang für „corps diplomatique“. Die bereits angesprochene Immunität von Diplomaten in Ausübung ihrer Pflicht wird durch ein weiteres Zusatzschild markiert. Es handelt sich dabei um den Zusatz CC für „corps consulaire“ und wird in der Regel nur an Personenkraftwagen der jeweiligen Botschaft angebracht. Eine Ausnahme sind Honorarkonsuln, die im Gegensatz zu Berufskonsuln zwar kein spezielles Nummernschild führen, aber dennoch für ihren Pkw den CC-Zusatz erhalten.

Was dürfen Diplomaten wirklich?

Fahren auch deutsche Regierungsvertreter mit Diplomatenkennzeichen?

Im eigentlichen Sinne genießen deutsche Regierungs- und Staatsvertreter keine diplomatische Immunität, sondern Amtsimmunität. Sie fahren nicht mit Diplomatenkennzeichen, sondern besonderen Bundeskennzeichen, die ihre Position hervorheben. Die Ziffern 0 bis 9 werden extra hierfür freigehalten und kennzeichnen den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin und folgend die Bundeskanzlerin oder den Kanzler sowie die Vertreter des Bundesaußenministeriums. Das komplette Nummernschild des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (Stand 2020) lautet demnach: „0-1“

Im weiteren Ranking folgen hohe Repräsentanten des Bundestages und Staatssekretäre. Die Zugehörigkeit eines Fahrzeuges zu Bundesorganisationen wie Bundestag, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht usw. werden am Beginn der Kennung mit dem Kürzel „BD“ deutlich gemacht.

Wir hoffen, Euch hat dieser Einblick in Welt der Diplomaten und ihre Kennzeichen gefallen. Es existieren noch eine ganze Reihe weiterer Sonderkennzeichnungen für Ämter, Organisationen und Staatsorgane. Dem widmen wir uns vielleicht in Zukunft.

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